Objektsicherheitsüberprüfungen
Nicht-Wohngebäude können eine ganze Reihe verschiedene Nutzungen aufweisen. Damit von Ihnen keine Gefahr für die Sicherheit der Nutzer bzw. Eigentümer ausgeht, gibt es zahlreiche Kontroll- und Überprüfungspflichten. Diese werden strukturiert in der ÖNORM 1301 dargestellt und sind zu dokumentieren. Objektsicherheitsüberprüfungen sind gemäß ÖNORM B1301 in der Regel einmal jährlich durchzuführen. Die Glatztechnik Planungs und Überprüfungs GmbH führt Objektsicherheitsprüfungen durch, erstellt die notwendige Dokumentation und bietet Lösungen bei Nichtkonfomität an.